Für Studierende

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Abschlussarbeiten

Für alle CAS-Studierende erfolgt die Anmeldung zur Abschlussarbeit ausschließlich online. Hierfür legt die zuständige Ansprechperson am Institut die Abschlussarbeit für den/die Studierende in CAS an, sodass sich der/die Studierende anschließend über das Studierendenportal zur Abschlussarbeit anmelden kann. Detaillierte Informationen finden Sie in der entsprechenden Handreichung.

Handreichung Bachelorarbeiten Bauingenieurwesen (pdf)
Handreichung Masterarbeiten Bauingenieurwesen (pdf)

Abschlussdokumente / Abschlusszeugnis

Die Abschlussdokumente werden erstellt, sobald alle Noten eingetragen sind und das Gutachten der Abschlussarbeit dem Studiengangservice BGU zur Notenveröffentlichung vorliegt.

Die Abschlussdokumente sind:
- Zeugnis und Urkunde (zweisprachig Deutsch und Englisch)
- Transcript of Records (jeweils auf Deutsch und Englisch)
- Diploma Supplements

Mehr Infos zu den Abschlussdokumenten finden Sie auf der Webseite "Abschlussdokumente" des KIT Studierendenservice.

Anerkennung Praktikum Bauingenieurwesen Bachelor

Zur Anerkennung und Verbuchung des Praktikums im Bereich Bauingenieurwesen wenden Sie sich bitte an das Praktikumsamt, Herrn Dr. Kron.

Anerkennung von anderweitig oder extern erbrachten Studien-und Prüfungsleistungen

Zur Anerkennung von anderweitig oder extern erbrachten Leistungen wenden Sie sich bitte an den für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss.

Auflagenprüfungen

Wurden Ihnen bei der Zulassung Auflagen erteilt, so werden diese online in CAS verwaltet. Das Hinterlegen der Module / Teilleistungen erfolgt durch den Studiengangservice BGU.

Auslandsaufenthalt / Studieren im Ausland

Leistungspunkte erwerben, Arbeitserfahrung in einem internationalen Unternehmen sammeln und Sprachkenntnisse vertiefen: Es gibt viele Möglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt während des Studiums. Unsere Erasmus-Fakultätskoordinatoren beraten Sie gerne.

Bescheinigungen (allgemein)

Auf der Webseite "Bescheinigungen" des KIT Studierendenservice finden Sie Informationen über Bescheinigungen, die über das Studienportal oder den KIT-Studierendenservice erstellt werden können.
Für diese und weitere, dort nicht aufgeführte Bescheinigungen finden Sie die Ansprechpersonen in dieser Übersicht.

Career-Service / Jobbörse

Der KIT-Career-Service berät beim Übergang in das Berufsleben und bietet eine Vielzahl an Workshops und Veranstaltungen an.
In der Jobbörse gibt es zahlreiche Stellenausschreibungen für Festanstellungen, Trainee-Programme, Praktika u.v.m.

Deutschlandstipendium

Das Deutschlandstipendium am KIT umfasst eine Förderung in Höhe von 300 € pro Monat für die Dauer von einem Jahr. Das Stipendium wird einkommens- und elternunabhängig ausbezahlt und nicht auf das BAföG angerechnet.

Erklärung über den Zeitpunkt des letzten Prüfungsteils und der Bekanntgabe des Gesamtergebnisses des erfolgreich abgeschlossenen Studiums (Formular für BaföG-Amt)

Seitens des BaföG-Amts wird als Nachweis das offizielle Glückwunschschreiben des KIT in Kombination mit der Zeugnisurkunde angefordert.

Fachstudienberatung

Sie haben fachliche Fragen zu Ihrem Studium? Dafür steht Ihnen unsere Fachstudienberatung gerne zur Verfügung.

Fristverlängerung zum Studienabschluss

Zuständig für Fristverlängerungen ist der Prüfungsausschuss. Die Webseite oder Ansprechpersonen der Prüfungsausschüsse Ihres Studiengangs finden Sie auf unserer Webseite Prüfungsausschüsse.

Intranet für Studierende

Im Intranet für Studierende finden Sie alle wichtigen Informationen, Neuigkeiten und Services, die Sie für das Studium am KIT brauchen. Die wichtigsten Informationen sind auf der Seite „Studieren“ gebündelt. Außerdem gibt es die Möglichkeit, individuell ein Dashboard mit genau den Diensten anzulegen, die am häufigsten genutzt werden – beispielsweise ILIAS oder die Lernplatzreservierung. Der Newsfeed, enthält die aktuellen Nachrichten aus dem KIT. Zusätzlich können Sie Themen rund ums Studium und aus der Forschung abonnieren.
Über folgenden Link gelangen Sie zur Anmeldung für das Intranet: intranet.kit.edu 

Mastervorzugsleistungen: Anmeldung

Die Bedingungen für das Ablegen von Mastervorzugsleistungen entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch Ihres Studienganges. Für alle Mastervorzugsleistungen ist eine online Anmeldung erforderlich. Voraussetzung hierfür ist, dass die entsprechenden Module bzw. Teilleistungen in Ihrem Studienablaufplan hinterlegt sind. Das Einhängen der Leistungen erfolgt auf schriftlichen Antrag an den Studiengangservice BGU. Bitte nennen Sie hierbei in Ihrer E-Mail die genaue Modul- oder Teilleistungsbezeichnung laut Modulhandbuch sowie die zugehörige Prüfungsnummer (z.B. T-BGU-123456 oder T-MATH-000000).

Mastervorzugsleistungen: Übertragung in den Master

Sollten Sie Mastervorzugsleistungen übertragen wollen, so muss dies innerhalb des ersten Master-Semesters beantragt werden.
Studierende des Studiengangs Bauingenieurwesen übermitteln das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular Übertragung von Mastervorzugsleistungen (pdf) an den Studiengangservice BGU.
Studierende des Studiengangs Geodäsie und Geoinformatik übermitteln das Formular Übertragung von Mastervorzugsleistungen GuG (pdf) an den Fachstudienberater.
Studierende der Studiengänge Geoökologie und Angewandte Geowissenschaften wenden sich bitte direkt an die zuständige Fachstudienberatung.

Modulhandbücher

Die Modulhandbücher finden Sie auf unserer Webseite Studiengänge bei Ihrem Studiengang unter dem Reiter "Modulhandbücher".

Nachteilsausgleich für dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen

Auf der KIT-Webseite Studium und Behinderung finden Sie Informationen sowie die Kontaktdaten der Ansprechpartnerin für Studieninteressierte, Studierende und KIT-Angehörige zum Studium mit Behinderung, chronischer Krankheit und Teilleistungsstörungen.

Orientierungsprüfung

Bei der Orientierungsprüfung handelt es sich nicht um eine Prüfung zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern um mehrere Prüfungen aus dem regulären Studienplan der ersten beiden Semester des jeweiligen Studienganges, die jeweils als Teilprüfung der Orientierungsprüfung in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegt werden.
Die Orientierungsprüfung soll dazu dienen, die Studienwahlentscheidung zu überprüfen und eventuelle Fehlentscheidungen noch ohne großen Verlust an Zeit zu korrigieren. Daher ist die Orientierungsprüfung in den ersten beiden Semestern, inklusive Wiederholungen spätestens jedoch zum Ende des Prüfungszeitraums des 3. Fachsemesters, nachzuweisen.

Hinweise zu Fristverlängerung / Zweitwiederholung:
Der zuständige Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag die Frist zum Nachweis der Orientierungsprüfung verlängern. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn nachvollziehbare Gründe vorliegen, die der Antragsteller nicht zu vertreten hat.
Die Prüfungen, die in einem Studiengang zur Orientierungsprüfung gehören, werden in den Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge ausdrücklich benannt. Die Orientierungsprüfung greift nicht in den ordentlichen Ablauf dieser Prüfungen ein:
Wie bei jeder anderen Prüfung findet bei Nichtbestehen eine Wiederholungsprüfung statt. Wird diese Wiederholungsprüfung in schriftlicher Form (Klausur) abgelegt, folgt bei abermaligem Nichtbestehen eine mündliche Nachprüfung. Erst wenn auch diese nicht bestanden wird, gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden.

Für Prüfungen im Rahmen der Orientierungsprüfung entfällt allerdings die Möglichkeit, einen Antrag auf Zweitwiederholung zu stellen.

Praktikum im Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen

Ein Praktikum ist im Bachelor Bauingenieurwesen nicht verpflichtend. Es gibt aber die Möglichkeit ein Praktikum zu absolvieren und dafür Leistungspunkte zu bekommen. Genauere Informationen dazu finden Sie im Modulhandbuch. Zur Anerkennung und Verbuchung des Praktikums im Bereich Bauingenieurwesen wenden Sie sich bitte an das Praktikumsamt, Herrn Dr. Kron.

Praktikum im Bachelor-Studiengang Angewandte Geowissenschaften

Ein mindestens 6-wöchiges Berufspraktikum ist verpflichtend und ist für das 4. Semester angesetzt. Die Studierenden suchen selbstständig private oder öffentliche Einrichtungen, an denen das Praktikum abgeleistet werden kann. Weitere Informationen und die aktuelle Ansprechperson finden Sie auf der Webseite des Instituts für Angewandte Geowissenschaften oder im Modulhandbuch.

Praktikum im Bachelor-Studiengang Geographie Lehramt

Als Bestandteil des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums muss während des Bachelors ein 3-wöchiges Orientierungspraktikum an einem Gymnasium oder an einer beruflichen Schule in Baden-Württemberg absolviert werden. Genaue Informationen finden sie auf der Webseite des Zentrums für Lehrbildung (ZLB).

Praktikum im Bachelor-Studiengang Geodäsie und Geoinformatik

Ab dem Wintersemester 2015/16 ist kein Praktikum mehr erforderlich (siehe auch Webseite für Bachelor Geodäsie und Geoinformatik)

Praktikum im Bachelor-Studiengang Geoökologie

Während des Bachelorstudiums muss ein mindestens 6-wöchiges Berufspraktikum absolviert werden, das für das 5. Semester angesetzt ist. Informationen und die aktuelle Ansprechperson finden Sie auf der Webseite des Instituts für Geographie und Geoökologie unter FAQ.

Prüfungsanmeldung

Studierende in CAS
Alle Prüfungsleistungen, auch Zusatzleistungen, Mastervorzug, Auflagenprüfungen etc., sind online anzumelden. Voraussetzung für eine online Anmeldung ist, dass die zugehörige Studien- bzw. Prüfungsleistung im Studienablaufplan ausgewählt ist. Sollte eine bestimmte Leistung im System nicht wählbar sein, z. B. als Zusatzleistung, kann diese Wahl vom Studiengangservice Bau-Geo-Umwelt vorgenommen werden. Der Wunsch dieser Wahl sollte dazu per E-Mail an den Studiengangservice BGU übersendet werden. Bei anderweitigen Problemen mit einer Prüfungsanmeldung wenden Sie sich bitte ebenfalls unverzüglich an den Studiengangservice BGU.

Studierende in HIS-POS
Die meisten Prüfungen lassen sich online anmelden. Sofern die online Anmeldung nicht möglich ist, z. B. bei Mastervorzug, steht Ihnen der als „Blauer Zettel“ bekannte Laufzettel zur Prüfungsanmeldung hier zum Download bereit.
Bitte den ausgefüllten Laufzettel beim Studierendenservice des KIT auf Gültigkeit gegenzeichnen lassen und anschließend beim zuständigen Prüfer / bei der zuständigen Prüferin abgeben.

Studierende aus anderen Studiengängen des KIT
Die online Anmeldung ist grundsätzlich auch für Studierende aus allen anderen Studiengängen gegeben. Diese müssen sich bei Problemen allerdings an die Ansprechpartner bzw. Anlaufstellen für den jeweiligen Studiengang wenden.

Prüfungskommission / Prüfungsausschuss

Pro Studiengang gibt es einen Prüfungsausschuss. Dieser achtet auf die Einhaltung der Bestimmungen der SPO und fällt Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten. Er entscheidet über die Anerkennung von Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen.

Prüfungsrücktritt/-abmeldung

Ein Prüfungsrücktritt / Eine Prüfungsabmeldung ist bei schriftlichen Prüfungen ohne Angabe von Gründen bis zur Ausgabe der Prüfung oder im Studierendenportal bis 24 Uhr des Vortages möglich. Eine Abmeldung von mündlichen Prüfungen muss drei Werktage vor dem Prüfungstermin bei dem/der Prüfenden erklärt werden.

Bei Abmeldung oder Versäumnis von Erfolgskontrollen, nachdem diese schon begonnen haben, muss der Grund schriftlich bei dem für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss unverzüglich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Abhängig vom Studiengang kann in begründeten Ausnahmefällen eine Abmeldung auch online beim Studierendenservice oder Studiengangservice Bau-Geo-Umwelt innerhalb der Geschäftszeiten erfolgen.

Rückmeldung

Informationen zur Rückmeldung für das kommende Semester finden sie auf der Webseite zur Rückmeldung des KIT Studierendenservice.

Schlüsselqualifikationen (Überfachliche Qualifikationen)

Im Modul Schlüsselqualifikationen können alle Veranstaltungen aus folgenden Einrichtungen belegt werden:
- House of Competence (HoC)
- Studium Generale. Forum Wissenschaft und Gesellschaft (FORUM)
- Sprachenzentrum (SpZ) (mit Ausnahme von Deutschkursen)
- spezielle KIT-fakultätsinterne Angebote

Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch Ihres Studiengangs.

Die Leistungen werden mit oder ohne Note verbucht (so wie vom Dozent bescheinigt), der Bereich "Überfachliche Qualifikationen" wird aber im Studienablaufplan nur mit bestanden / nicht bestanden ausgewiesen. Für den Abschluss (sowohl im Bachelor als auch im Master) werden somit nur die Leistungspunkte und nicht die Noten berücksichtigt.

Für den Übertrag der Überfachlichen Qualifikation in Ihren Studienablaufplan ist der original unterschriebene Antrag an den Studiengangservice BGU zu übermitteln.

Neu für Studierende der Studiengänge Bauingenieurwesen sowie Geodäsie und Geoinformatik: Seit dem WS 2021/22 besteht für Sie die Möglichkeit, diese Kurse selbst zu verbuchen. Das Vorgehen hierzu ist im Modulhandbuch Ihres Studiengangs unter dem Punkt "Überfachliche Qualifikationen" beschrieben. Für Rückfragen steht Ihnen der Studiengangservice BGU weiterhin gerne zur Verfügung.

Studienfinanzierung

Eine Übersicht zu weiteren Möglichkeiten wie Sie Ihr Studium neben BAföG und Stipendium finanzieren können, finden Sie auf der KIT-Webseite Studienfinanzierung.

Studieren in besonderen Lebenslagen

Informationen zur Vereinbarkeit von Studium und Familie, Schwangerschaft und Mutterschutz im Studium, Unterstützung von Menschen mit Behinderung/chronischer Krankheit, Nachteilsausgleich, Unterstützung von blinden und sehbehinderten Studierenden und Spitzensport im Studium finden Sie auf der KIT-Webseite Studieren in besonderen Lebenslagen.

Übergang KIT Bachelor zu KIT Master

Wie Sie vorgehen, wenn Sie nach einem Bachelorstudium am KIT ein Masterstudium am KIT beginnen möchten, erfahren Sie auf der Webseite zur Rückmeldung des KIT Studierendenservice.

Urlaubssemester

Auf der Seite des KIT Studierendenservice zur Beurlaubung finden Sie alle Informationen und das Formular für den Antrag auf Beurlaubung/Urlaubssemester. 

Zusatzleistungen

Je nach Studiengang können bis zu 30 LP an Zusatzleistungen erbracht werden. Zusatzleistungen betreffen nicht den Umfang oder die Note des angestrebten Abschlusses. Sie werden i.d.R. online angemeldet. Als Zusatzleistungen können alle Prüfungen aus dem Angebot des KIT gewählt werden. Auf diese Art und Weise können z. B. Module aus anderen Fachrichtungen, KIT-Fakultäten oder Studiengängen belegt werden. Zum Einhängen in Ihren Studienablaufplan wenden Sie sich bitte an den Studiengangservice BGU.

Zusatzleistungen werden nicht im Zeugnis ausgewiesen, aber im Transcript of Records. Ausnahme: Werden ganze Module abgelegt und im Studienablaufplan hinterlegt, so werden diese - auf Antrag an den Studiengangservice BGU oder den Studierendenservice SLE - auch im Zeugnis aufgeführt.

Zweitwiederholungsprüfung / Antrag auf Zweitwiederholung

Mit dem endgültigen Nichtbestehen einer Prüfung erlischt der Prüfungsanspruch im Studiengang. Die Teilnahme an weiteren Prüfungen ist damit ausgeschlossen. Ausnahmen sind Prüfungen, zu denen Studierende bereits angemeldet sind. Zum Ende des laufenden Semesters erfolgt bei endgültigem Nichtbestehen die Exmatrikulation von Amts wegen.
In solchen Fällen kann ein Antrag auf Zweitwiederholung gestellt werden. Der Antrag ist an den für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss zu richten.

Im Falle einer Ablehnung durch den Prüfungsausschuss kann ein erneuter Antrag direkt an den Präsidenten geschickt werden, der dann die finale Entscheidung trifft. Anträge auf Drittwiederholung sind ausgeschlossen!

Falls der Antrag genehmigt wird, erhält man bei einer schriftlichen Prüfung einen weiteren schriftlichen Versuch und ggf. eine weitere mündliche Nachprüfung. Bei einer mündlichen Prüfung erhält man durch die Genehmigung einen weiteren Versuch.

Prüfungen, an denen Sie währenddessen teilnehmen möchte, legen Sie unter Vorbehalt ab. Das Ergebnis (auch nicht bestanden) wird erst veröffentlicht, sobald die endgültig nicht bestandene Prüfung im Zweitwiederholungsversuch erfolgreich abgelegt wurde.

Prüfungsanmeldungen erfolgen über den Studiengangservice BGU. Schicken Sie uns hierfür den genehmigten Antrag als Scan zu und teilen Sie uns mit, zu welche/r Prüfung/en wir Sie anmelden sollen.

So lange die endgültig nicht bestandene Prüfung im Rahmen der Zweitwiederholung nicht bestanden wurde, muss die Rückmeldung ins nächste Semester manuell im Studierendenservice durchgeführt werden. Hierfür muss die Genehmigung der Zweitwiederholung vorgelegt werden.

Formulare und Dokumente

Formulare zum Download

Zur Verbuchung und Zuordnung von Leistungsnachweisen vom FORUM, HoC und Sprachenzentrum:
Zuordnung nicht zugeordneter Leistungsnachweise (pdf)

Zur Verbuchung von Mastervorzugsleistungen:
Übertragung von Mastervorzugsleistungen (pdf)

Zur Verbuchung von Mastervorzugsleistungen (NUR für Studierende des Studiengangs Geodäsie und Geoinformatik):
Übertragung von Mastervorzugsleistungen GuG (pdf)

Handreichungen zum Download

Handreichung Masterarbeiten Bauingenieurwesen (pdf)

Handreichung Generative KI bei studentischen Arbeiten (pdf)

Modulhandbücher

Die Modulhandbücher aller Studiengänge an der KIT-Fakultät für Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften finden Sie auf der jeweiligen Studiengangswebseite, auf den Webseiten der entsprechenden Institute oder auf Nachfrage beim Studiengangservice BGU (insbesondere für ältere Versionen/SPOs).