ABLAUF EINES VERFAHRENS ZUR ERRICHTUNG DES STATUS EINES
„KIT ASSOCIATE FELLOW“
Zur Feststellung der wissenschaftlichen Qualifikation wird von der Fakultät eine eigene Kommission (Ad-hoc-Kommission) eingesetzt. Die Einberufung der Ad-hoc-Kommission erfolgt durch den Fakultätsvorstand. Mitglieder der Ad-hoc-Kommission sind mindestens fünf Professoren/Professorinnen aus mindestens vier Instituten des KIT. Die Ad-hoc-Kommission tagt binnen sechs Wochen nach Antragstellung. Wir bitten Sie daher, Ihren Antrag rechtzeitig zu Beginn der Vorlesungszeit einzureichen, da wir sonst die Einhaltung der vorgegebenen Fristen in der entsprechenden Verfahrensordnung nicht gewährleisten können.
Folgende Auszüge sind aus der Verfahrensordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) zur Errichtung des Status eines „KIT Associate Fellow“:
§ 2 Ziele und Bedeutung der Errichtung des Status „KIT Associate Fellow“
Das KIT räumt der Förderung und der Gewinnung von Nachwuchswissenschaftlern und Nachwuchwissenschaftlerinnen einen hohen Stellenwert ein. Ferner sollen der Verantwortungsbereich und die Sichtbarkeit von erfahrenen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen am KIT gestärkt werden. Aus dieser Intention heraus wurden Kriterien und ein Verfahren entwickelt, durch das wissenschaftlich herausragenden, selbstständigen, nicht habilitierten (Nachwuchs-)Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen die Möglichkeit der angemessenen Mitwirkung an Promotionsverfahren eingeräumt werden soll. Diese Berechtigung soll in einen Status des „KIT Associate Fellow“ münden und dadurch etabliert werden.
§ 3 Zuständigkeit
§ 4 Antragsberechtigung
- (Nachwuchs-)Wissenschaftler und -Wissenschaftlerinnen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung
- 1. seit in der Regel mindestens zwei Jahren promoviert sind und
- 2. noch nicht habilitiert sind und
- 3. in der Regel für mindestens zwei weitere Jahre selbstständig eine (Nachwuchs-)Gruppe leiten, der mindestens zwei Postgraduierte (ab Master/Diplom) angehören. Solche Nachwuchsgruppen können insbesondere sein: DFG Emmy Noether, HGF-Nachwuchsgruppe, ERC Starting Grant, KIT Research Group.
§ 5 Kriterien für die Gewährung
- (1) Die Vergabe des Status „KIT Associate Fellow“ erfolgt im Wege einer Einzelfallprüfung, bei der insbesondere die Leistungsfähigkeit in Forschung und Lehre sowie die wissenschaftliche Eigenständigkeit, wobei die jeweilige Karrierestufe bei der Beurteilung zu berücksichtigen ist, begutachtet werden.
- (2) Kriterien sind:
- 1. die bisher erbrachte, fachlich einschlägige, eigenständige Forschung,
- 2. die wissenschaftliche Expertise mit ausreichender fachlicher Breite sowie
- 3. die Bereitschaft und Befähigung zur Lehre.
- (3) Weitere Kriterien können sein:
- 1. selbstständige Einwerbung von Drittmitteln,
- 2. Seniorautorenschaft bei begutachteten Publikationen,
- 3. Einladungen zu Vorträgen auf Konferenzen oder bei Workshops,
- 4. Auszeichnungen und Preise,
- 5. bereits angemeldete Schutzrechte.
- (4) Von dem/der Antragsteller/Antragstellerin sind folgende Unterlagen bei der Fakultätsleitung einzureichen:
- 1. Lebenslauf,
- 2. Publikationsliste,
- 3. geeignete Nachweise zur Erfüllung der in Absatz (2) und gegebenenfalls (3) angeführten Kriterien,
- 4. gegebenenfalls Nachweise über erfolgte KIT-externe Evaluationen,
- 5. eine Erklärung darüber, ob in der Vergangenheit bereits ein Antrag auf Vergabe des Status „KIT Associate Fellow“ gestellt wurde.
§ 6 Vergabeverfahren
- (4) Die formale Überprüfung der Antragsunterlagen erfolgt durch die Fakultätsleitung. Sofern die Antragsunterlagen unvollständig sind, wird der Antrag abgewiesen.
- (5) Zur Feststellung der wissenschaftlichen Qualifikation wird der/die Betreffende zu einem Gespräch in die Ad-hoc-Kommission eingeladen. Es kann darüber hinaus ein fakultätsöffentlicher Vortrag gefordert werden.
- (6) Die abschließende Entscheidung ist spätestens drei Monate nach Antragstellung zu treffen.
§ 7 Rechte und Pflichten
- (1) Der „KIT Associate Fellow“ hat das Recht, an Promotionsverfahren von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen der eigenen (Nachwuchs-)Gruppe mitzuwirken.
- (2) Die Mitwirkung besteht in
- 1. der Betreuung des/der Doktoranden/Doktorandin,
- 2. der Bestellung als Referent/in oder Korreferent/in,
- 3. der Bestellung als Prüfer/in bei der Promotionsprüfung
- (3) Der „KIT Associate Fellow“ wird als zusätzliche/r Referent/in oder Korreferent/in in ein Promotionsverfahren eingebunden, so dass am Verfahren insgesamt mindestens drei Gutachter beteiligt sind. Entsprechend wirkt der „KIT Associate Fellow“ als zusätzliche/r Prüfer/in am Promotionsverfahren mit.
- (4) Der „KIT Associate Fellow“ soll mindestens zwei SWS Lehre abhalten.